Hier geht es nicht darum was die Gläubiger gerne hätten, sondern was der Gesetzgeber nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnis von Ihnen haben möchte. Immer unter der Berücksichtigung, dass Sie und Ihre Familien noch genug zum Leben haben. Also schauen Sie in der Pfändungstabelle zu § 850c ZPO nach und Sie werden sich wundern wie wenig Sie eigentlich bezahlen müssen.
In der Pfändungstabelle das Nettoeinkommen (ohne Kindergeld) suchen.
Dann in der entsprechenden Spalte der unterhaltspflichtigen Personen nachschauen wieviel Sie bezahlen müssen. Das ist der Betrag den Sîe nur bezahlen brauchen um Ihre Schulden abzutragen, der übrig bleibende Rest ist der unpfändbare Betrag und steht Ihnen alleine zur Verfügung.
Bei weiteren Fragen rufen Sie mich einfach kostenlos an, ich helfe Ihnen gerne weiter.
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sollte einmal der Anrufbeantworter angehen, bitte nur Ihren Namen und Rufnummer aufsprechen und ich rufe dann auch zurück - versprochen. |